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Plattenentfernung
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In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass nach Verplattung von Brüchen
die routinemäßige operative Entfernung nicht mehr notwendig ist. Dies ist auf die
zunehmende Qualität der Implantate zurückzuführen. Unverträglichkeitsreaktionen
auf die Implantate kommen daher kaum mehr vor.
Es besteht daher nur mehr dann eine Indikation, wenn sich das Implantat lockert und
zu Beschwerden führt, wenn diese die Beweglichkeit behindern, oder die umgebenen
Weichteile irritieren.
Neben dem neuerlichen Operationsrisiko muss auch bedacht werden, dass es nach
Platten und Schraubenentfernung zu sogenannten Sollbruchstellen kommt, da der
Knochen in diesem Bereich biomechanisch geschwächt ist.
Bei Marknagelversorgung kann generell das Belassen der Nägel empfohlen werden.
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